Informationen zur Dividende

Information zur Dividendenzahlung und Steuerabzug

MAINZ, Deutschland, 01. August 2022 (GLOBE NEWSWIRE) -- BioNTech SE (Nasdaq: BNTX, „BioNTech“) wurde darüber informiert, dass es im Zuge der Besteuerung der Sonderdividende teilweise zu Unannehmlichkeiten für Inhaberinnen und Inhaber der American Depository Receipts (ADR) gekommen ist. Der Grund dafür ist, dass sich der Prozess zur Erstattung der doppelten Steuerbelastung durch die depotführenden Banken sehr unterschiedlich gestaltet. Das führt auch dazu, dass im Rahmen der Dividendenzahlung zum Teil keine detaillierte Aufstellung über die Abzüge durch die doppelte Besteuerung erfolgt ist oder der Prozess zur Erstattung nicht automatisch eingeleitet wird. In diesen Fällen müssen die betroffenen ADR-Inhaber ihre deutschen depotführenden Stellen bitten, eine Einzelsteuerbescheinigung der Bank of New York (BNY) Mellon („BNY Mellon“) zu beantragen und ihnen zur Verfügung zu stellen. Damit können sie die Rückerstattung der doppelten Steuerbelastung im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2022 erwirken.

BioNTech kann den Unmut der Aktionärinnen und Aktionäre nachvollziehen. Um ihnen den Prozess zu erleichtern, hat BioNTech untenstehend die wichtigsten Informationen zusammengefasst und stellt ein Musterformular für den Antrag auf Einzelsteuerbescheinigung zur Verfügung.

Der Grund für die doppelte Besteuerung: Die doppelte Steuerbelastung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Die BNY Mellon ist für die Weitergabe der von der BioNTech SE ausgeschütteten Dividende an ADR-Inhaber verantwortlich. BNY Mellon gibt die Dividende an die jeweiligen Depotbanken der betreffenden Investorinnen und Investoren weiter. Sowohl BNY Mellon als Hinterlegungsstelle für die Aktien der BioNTech SE als auch die deutschen depotführenden Stellen, die am Ende die Dividende an die ADR-Inhaber auszahlen, sind zum Steuerabzug von 26,375 Prozent verpflichtet. Damit beträgt die Steuerbelastung der ADR-Dividende für Kundinnen und Kunden deutscher Banken zunächst 52,75 Prozent.

Die Rechte von ADR-Investorinnen und Investoren: BioNTech möchte ihre Investorinnen und Investoren darauf aufmerksam machen, dass der zweite Steuerabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bzw. im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung vom Finanzamt zurückgefordert und den ADR-Inhabern gutgeschrieben werden kann. Dafür müssen die deutschen depotführenden Stellen Einzelsteuerbescheinigungen bei der BNY Mellon als Nachweis über den erstmaligen Steuerabzug beantragen und an die ADR-Inhaber weiterleiten. Normalerweise sollte dieser Prozess automatisch durch die deutschen depotführenden Stellen eingeleitet werden.

Einzelsteuerbescheinigung beantragen: Sollte der Prozess zur Rückerstattung nicht automatisch von den depotführenden Banken eingeleitet werden, müssen die betroffenen ADR-Inhaber ihre deutschen depotführenden Stellen bitten, einen Antrag auf Einzelsteuerbescheinigung bei der BNY Mellon zu stellen. Für den Antrag auf Einzelsteuerbescheinigung hat BioNTech ein Musterformular zur Verfügung gestellt: ADR Example Form (GER only). Hierzu werden die Details des wirtschaftlich Berechtigten (Name und Anschrift) sowie die betroffene Stückzahl der ADRs benötigt.

Bei steuerbefreiten Kundinnen und Kunden erfolgt ebenfalls ein einfacher Steuerabzug in Höhe von 26,375 Prozent. Auch hier müssen die deutschen depotführenden Stellen eine Einzelsteuerbescheinigung über den erstmaligen Steuerabzug bei der BNY Mellon beantragen, um den ADR-Inhabern die Möglichkeit der Erstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bzw. im Rahmen der Körperschaftssteuerveranlagung gegen Vorlage der Einzelsteuerbescheinigung zu ermöglichen.

BioNTech hofft, damit den ADR-Inhabern weitergeholfen zu haben.

Über BioNTech
Biopharmaceutical New Technologies (BioNTech) ist ein Immuntherapie-Unternehmen der nächsten Generation, dass bei der Entwicklung von Therapien für Krebs und andere schwere Erkrankungen Pionierarbeit leistet. Das Unternehmen kombiniert eine Vielzahl an modernen therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools, um die Entwicklung neuartiger Biopharmazeutika rasch voranzutreiben. Das diversifizierte Portfolio an onkologischen Produktkandidaten umfasst individualisierte Therapien sowie off-the-shelf-Medikamente auf mRNA-Basis, innovative chimäre Antigenrezeptor (CAR)-T-Zellen, bispezifische Checkpoint-Immunmodulatoren, zielgerichtete Krebsantikörper und Small Molecules. Auf Basis seiner umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-Impfstoffen und unternehmenseigener Herstellungskapazitäten entwickelt BioNTech neben seiner vielfältigen Onkologie-Pipeline gemeinsam mit Kollaborationspartnern verschiedene mRNA-Impfstoffkandidaten für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet Seite an Seite mit weltweit renommierten Kooperationspartnern aus der pharmazeutischen Industrie, darunter Genmab, Sanofi, Genentech (ein Unternehmen der Roche Gruppe), Regeneron, Genevant, Fosun Pharma und Pfizer. Weitere Informationen finden Sie unter: www.BioNTech.de

 

Kontakt zu BioNTech

Investor Relations
Michael Horowicz
Associate Director Investor Relations
+1 617 955 7420
Investors@biontech.de

 

Zusatzmaterial

ADR Example Form (GER only)